Perspektiven und wie es weitergehen kann…

Behandlungsmöglichkeiten für das geborene Kind

Ein paar der Fragen, die Ihnen eventuell durch den Kopf gehen, nachdem bei der Pränataluntersuchung der Verdacht auf eine Behinderung bei Ihrem Kind gestellt wurde …

  • Ich erwarte ein Kind mit einer eventuellen Behinderung. Wer neben meinem Kinderarzt kann mein Kind und mich weiter betreuen?
  • Gibt es Therapiemöglichkeiten?
  • Welche und wo?
  • Wer übernimmt Kosten für Therapien oder Hilfsmittel?
  • In welchen Kindergarten, welche Schule wird mein Kind gehen können?
  • Gibt es andere Familien mit gleichen Problemen, gibt es Selbsthilfegruppen?

Zunächst einmal ist für Ihr Kind der Kinderarzt/ärztin Ihres Vertrauens Ansprechpartner Nummer eins, der/die sich um Erkrankungen, die Vorsorgeuntersuchungen, Entwicklungsprobleme und ggf. um die Einbeziehung von weiteren Fachärzten (Augenarzt, HNO-Arzt, Orthopäde etc.) kümmert.
Daneben gibt es in Niedersachsen mehrere Sozialpädiatrische Zentren, die spezialisiert sind auf die Langzeitbetreuung von Kindern mit einer drohenden oder manifesten Behinderung und deren Mitarbeiter/-innen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen helfen wollen.

Im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) werden Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen ambulant betreut.

Die Behandlung im SPZ umfasst medizinische, psychologische, therapeutische, sozialmedizinische und pädagogische Hilfen und Beratungen.

Im SPZ arbeiten daher Mitarbeiter vieler verschiedener Berufsgruppen (Kinderärzte, Therapeuten … ), um für jedes Kind einen individuellen Behandlungs- und Förderplan unter ganzheitlichen Aspekten zu erstellen.

Alle Mitarbeiter des Teams sind kontinuierlich darin geschult, Kinder mit Behinderungen zu betreuen. Sie bilden sich ständig über die sich verändernden Therapiemöglichkeiten fort.

Nach Absprache mit dem Kinderarzt, der die Patienten zum SPZ überweist, finden regelmäßige, den Bedürfnissen des Kindes angepasste Vorstellungen statt.

Die Termine können zu Beginn häufiger sein (z.B. wenn Therapien im SPZ durchgeführt werden). Später finden sie auch deutlich seltener statt, je nach der aktuellen Fragestellung bezogen auf Therapieänderungen und Diagnostik.

Therapien werden z.T. im SPZ oder durch niedergelassene Therapeuten durchgeführt. Die Kosten dafür werden in der Regel, wie auch für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente von den Krankenkassen übernommen. Weitere Kostenträger können die Pflegekasse oder für Massnahmen der Wiedereingliederung das örtliche Sozialamt sein.

Neben der direkten Betreuung im SPZ besteht eine enge Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten/-innen und Therapeuten/-innen, Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen, Frühförderstellen, sozialtherapeutischen Fachdiensten, Selbsthilfegruppen und kommunalen Behindertenhilfen am Heimatort der jungen Patienten/-innen.

Diese Vernetzung ist wichtig, um auch für die Eingliederung in Kindergarten oder Schule die optimalen Bedingungen für Ihr Kind zu finden.

Durch die Vielzahl der im SPZ betreuten Patienten/-innen mit unterschiedlichen Behinderungen ist es möglich, Kontakte zu anderen betroffenen Familien und zu Selbsthilfegruppen zu vermitteln.

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